Verordnung, betreffend die Fabriken, in welchen Röhren aus Blech durch Vernieten hergestellt werden, sowie die Anlagen zur Erbauung eiserner Schiffe, zur Herstellung eiserner Brücken oder sonstiger eiserner Baukonstruktionen.
Vom 13. August 1884.
Berlin, den 13. August 1884. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 9017).