Allerhöchste Kabinetsorder vom 17. März 1839., betreffend die Einziehung des Porto für unfrankirte Vorstellungen an Gerichtsbehörden auf die zurückgehenden Adressen.
Berlin, den 17. März 1839. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1988). * Stichworte (ohne Nennung) Postgeschichte, Portogebühren, Portofreiheit.