Berlin 1821. 20 S. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 635-636).
* Befugnis, Dienst und Pflicht der Polizei in Preußen. Die Verordnung enthält 21 Paragraphen. Die Dienstinstruktion als Dienstordnung in 34 Paragraphen mit der Einteilung "Von der militairischen Disziplin", "Von den Besoldungen und übrigen Emolumenten", "Von den Dienstpflichten der Gendarmerie" und "Von dem Verhältnis der Gendarmerie zu den Civilbehörden" und "Von den besondern Verhältnissen und Dienstleistungen der Grenz-Gendarmerie".
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