Allerhöchster Erlaß vom 2. September 1867., betreffend die Genehmigung des Tarifs, nach welchem die Abgabe für die Benutzung der Oderschleusen bei Cosel, Brieg, Ohlau und Breslau zu erheben ist.
Schloß Babelsberg, 2. September 1867. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6832).