Verordnung, betreffend die Heimathsrechte der außerhalb der Herzogthümer Schleswig und Holstein geborenen, mit ihren Eltern in das Herzogthum Schleswig eingewanderten Personen.
Vom 5. Juli 1867.
Berlin, den 5. Juli 1867. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6726).