Allerhöchster Erlaß vom 22. Mai 1865., betreffend die Heranziehung der im sogenannten Pelpliner und im sogenannten Liessauer Außendeich belegenen neu eingedeichten Gründstücke zu den Deichlasten der Damm-Kommune des Marienburger großen Werders.
Berlin, den 22. Mai 1865. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6114). * Kreis Marienburg (Westpreußen).