Berlin, den 17. Juni 1865. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6104).
* Zahlreiche Abänderungen in den Warenarten sind aufgeführt, so beispielsweise Zollbefreiung bei Zündhölzer ("Zündwaaren") Flachs und Garn, sogar (4 Zeilen für) Steinmetzarbeiten werden aufgeführt, oder scheinbar sinnloses "Schaafvieh (mit Ausnahme der Hammel) und Ziegen", oder Bettfedern. Erhöhten Zoll gab es plötzlich bei Glas, Molkereiprodukte Leder aus Brüssel und Dänemark, sowie weitere Ausführungen.
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