Allerhöchster Erlaß vom 6. März 1865., betreffend die Genehmigung des Reglements für den zur Unterstützung der emeritirten evangelischen Geistlichen der Rheinprovinz zu bildenden Fonds.
Berlin, den 6. März 1865. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6035).