Allerhöchster Erlaß vom 4. Juli 1864., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Rössel, Regierungsbezirk Köngis berg, in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von der Königsberg-Warschauer Straße bei Lautern über Kekitten und Elsau nach Seeburg und weiter bis zur Allensteiner Kreisgrenze in der Richtung auf Wartenburg. Und: Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen des Rösseler Kreises im Betrage von 30,000 Thalern.
Berlin den 29. August 1864. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5929-5930).