Berlin den 4. Mai 1864. 5 Blatt mit neun Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5857).
* Enthält die 17 Artikel des Vertrags, ausgehandelt durch die Bevollmächtigten (für Anhalt: Georg Ludwig Carl Wilhelm von Zerbst und Friedrich Gottlieb Carl Hagemann). Für die Eisenbahnlinien: 1.) Wegeleben über Aschersleben nach Halle, 2.) von Aschersleben über Güsten nach Bernburg, 3.) von Güsten nach Staßfurt zum Anschluß an die dort mündende Magdeburg-Leipziger Eisenbahn, 4.) von der Strecke Aschersleben-Wegeleben über Ermsleben nach Ballenstedt. Weitere Genehmigung für die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft. Angesprochen ist auch eine Linie nach Eisleben, die Köthen-Bernburger Eisenbahn, Bahnpolizei, Zugfolgen, Bahnpost, Postregal, Strecken Magdeburg-Halberstadt-Thale und Magdeburg-Wittenberge, keine Beschränkung für Kalisalz Preußisches Steinsalzwerk bei Staßfurt (zu errichtende chemische Fabriken), Anlage einer Zweigbahn vom Steinsalzwerk Leopoldshall auf dem Bahnhof Staßfurt.
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