Allerhöchster Erlaß vom 1. Februar 1864. nebst Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung des Erstkanals zwischen der Stadt Neuß und dem Rheine zu entrichten sind.
Berlin, den 1. Februar 1864. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5830). * Erftkanal im Neuss.