Allerhöchste Kabinetsorder vom 17ten Juni 1826., über die Erledigung einiger Zweifel, die bei der Anwendung der Bestimmungen in den §§. III. und VII. der Verordnung vom 17ten Januar 1820., bezüglich auf die Veräußerung von Domainen und Staatsgütern in einigen bisher vorgekommenen Fällen, erregt worden sind.
Berlin, den 17ten Juni 1826. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung (Gesetzslg., No. 1013).