Wilfried Melchior Antiquariat

Gesetz, betreffend 1) die Pensionserhöhung für die im Kriege invalide gewordenen, sowie für die überhaupt durch den aktiven Militairdienst verstümmelten oder erblindeten Offiziere der Linie und Landwehr und die oberen Militair-Beamten; 2) die Unterstützung der Wittwen und Kinder der im Kriege gebliebenen Militairpersonen desselben Ranges.

Vom 16. Oktober 1866.

Berlin den 3. November 1866. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6441).

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