Berlin, den 14. Oktober 1866. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6436).
* "Die norddeutschen Staaten vereinbarten im Bündnisvertrag vom 18. August 1866 gegen den Widerstand der Landtage die Gründung eines Nationalstaats. Zunächst sollte der Reichstag als verfassungsgebende Versammlung nach allgemeinem, gleichem und geheimem Wahlrecht, dem Wahlrecht der Revolution, gewählt werden. Diesem sollten dann die Regierungen der norddeutschen Staaten einen Verfassungsentwurf zur endgültigen Feststellung vorlegen" (Wikip.).
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