Allerhöchster Erlaß vom 14. Juni 1855., betreffend die Doppelrechnung der Kriegsdienstzeit der bei mobilen Truppen angestellten und diesen ins Feld folgenden Beamten der Miltairverwaltung.
Sanssouci, den 14. Juni 1855. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 4254). * Dienstzeit Militärbeamte.