Gesetz, betreffend die Erhebung eines Zuschlags zur klassifizirten Einkommensteuer, zur Klassensteuer und zur Mahl- und Schlachtsteuer.
Vom 20. Mai 1854.
Potsdam, den 20. Mai 1854. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 4027). * Mahlsteuer (Mühlen), Schlachtsteuer (Fleischerei) in Preußen.