Wilfried Melchior Antiquariat

Statut des Kaltenborn-Groß-Breesener Deichverbandes. Und: Statuten des Schenkendorf-Gubener Deichverbandes.

Vom 19. Dezember 1853.

Berlin, Decker 1854. 6 Blatt mit elf Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3911-3912).
* Bei Guben in der Niederlausitz von der Höhe bei Schlagsdorf in die Niederung oberhalb der Klostervorstadt, die Regulierung des Bresinchener Mühlenfließ. Einteilung in die Deichbezirke Schlagsdorf, Gubinchen, Kaltenborn, Deulowitz, Sprucke; Guben; Grunewald, Reichenbach, Grano; Groß-Breesen; Großbreesen[heute Bärenklau bzw. Schenkendöbern] und Buderose, einschließlich der nach Coschen [heute Neißemünde] gehörigen Grundstücke. - - * Die Niederung von Schenkendorf bis Guben zur Unterhaltung eines Deiches gegen die Überschwemmungen der Neiße, von deren rechten Ufer bis zur inneren Stadt und bis zur Lubbes. Genannt ist auch der Werderbach und die Werdervorstadt. Als Maßstab galt der Wasserstand beim Hochwasser von 1804.

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