Wilfried Melchior Antiquariat

Allerhöchster Erlaß vom 9. September 1851., betreffend einen Zusatz zu §. 4. der Börsen-Ordnung für die Korporation der Kaufmannschaft zu Stettin vom 17. März 1832. wegen der jährlichen Beiträge zu den Kosten der Börsen-Versammlungen.

Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn, den 9. September 1851. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3457).
* Regularien für die Börse in Stettin bezüglich dort wohnender Vertreter auswärtiger Handelshäusr und deren Beiträge. Immerhin gab es im Börsenlokal ein "angebrachtes Behältniß" für freiwillge Beiträge [Spenden] für die Armen.

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