Sanssouci, den 21. Juli 1851. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3431).
* Rheinzoll für Kreuzbeeren, Quercitron, Saflor, Aloe, Galläpfel, Sumach, Farbhölzer in Blöcke, Weinstein und Salpeter, sowie von Heringen. Auf einer ganzseitigen ausführlichen Tabelle sind die jeweiligen Rheinstrecke und die Zollsteller auswärts sowie abwärts genannt (z. B. angefangen zu Neuburg am Rhein "Der Lauter", dann die Strecke von Neuburg bis Mannheim, usw., zuletzt Ruhrort bis Wesel, Wesel zur niederländischen Grenze bei Schenkenschanz). Eine separater Abschnitt ist für diejenigen, "welche den Rhein verlassen und in die Lahn einlaufen" (Caub, Coblenz).
Bestellnummer: 152335
12,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten