Wilfried Melchior Antiquariat

Verordnung über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Versammlungs- und Vereinigungsrechtes.

Vom 11. März 1850.

Berlin den 30. März 1850. 4 Blatt mit sieben Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3261).
* Vereine und Versammlungen, Bekanntgabe, Statuten usw. "Für Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, gelten...Beschränkungen: a) sie dürfen keine Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinge als Mitglieder aufnehmen...[...] Versammlungen nocht beiwohnen". Gleichgestellt sind "öffentliche Aufzüge" auf Straßen im Sinne von Demonstrationen. Genannt sind Regularien Volksversammlungen unter freiem Himmel, Vereinsverbot, Ordner, Leiter oder Redner, mitführen von Waffen u. a.

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