Bekanntmachung der von beiden Kammern ertheilten Genehmigung zu der unter dem 6. Januar 1849. erlassenen Verordnung wegen Aufhebung der Verpflichtung zur unentgeltlichen Hülfsleistung bei Räumung des Schnees von den Chausseen.
Vom 4. Oktober 1849.
Berlin, den 4. Oktober 1849. 1 Blatt mit einer ^halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3174). * Ein knapper Text zum Winterdienst (Schneeräumen, Schneekehren) der Straßen.