Berlin 1848. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3030).
* Hafengeld für Schiffe, Kähne usw. und deren Waren. Lootsen, Hafendiener usw. sind genannt. Das "Brückenöffnungsgeld" für die Zugbrücke über die Oder mit ihren Klappen und der Baumbrücke, zwischen Güstow und Pommerensdorf bis Grabow um den Danzig und die Parnitz.
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