Sanssouci, den 21. August 1846. S. 404-430 (komplett). 4° Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2753). - Stockflecken.
* "Zur Anlage einer Eisenbahn welche Aachen, die Rheinische und die Aachen-Maestricher Eisenbahn mit Rheydt, Gladbach, Neuß und Düsseldorf". Genannt sind sodann Teile derselben als Zweigbahnen, Anschlüsse und Verbindungen, welche bereits ausgefhrt wurden oder werden, wie die Zweigbahn nach Kohlscheid, Eisenbahn Rheydt in Gemeinschaft der Bahn von Ruhrort über Uerdingen und Krefeld nach Gladbach, Eisenbahnverbindung über Jülich, Eisenbahn von Düsseldorf nach Sittard.
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