Berlin den 10. April 1846. 4 Blatt mit acht Seiten Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2687-2688).
* Zur Anlage einer Eisenbahn von Brieg über Grottkau nach Neisse. Ausdrücklich ist genannt der Zweck einer Verbindung zur Oberschlesischen Eisenbahn zur Verbindung mit den Städten Neisse und Brieg, wie auch die Einführung der Bahn in den Festungsrayon von Neisse und Anlage eines dortigen Bahnhogs. * Neisse-Brieger Eisenbahngesellschaft (NBE). -
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