Sanssouci, den 11. Juli 1845. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4° Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2600).
* Zum Siedlungswesen und Bauwesen. Geregelt wurde in 14 Paragraphen der "Antrag auf Gestattung der Ansiedlung" (gemeint ist der Zuzug und Meldung bei der Ortspolizeibehörde), Nachweise wurden verlangt für den Eigentums des Platzes [Bauplatz], Weg und Beschaffung eines Weges als Zugang zum Grundstück [Erschließung] und ausreichenden Vermögensnachweis für Ausführung des Baues und Einrichtung. Gemeindevertreter konnten widersprechen (Punkte aufgeführt), letztlich eine Entscheidung beim Landrat.
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