Allerhöchste Kabinetsorder vom 11. Juli 1845., betreffend die Ermächtigung des Kredit-Instituts für Schlesien, die ferner zu bewilligenden Pfandbriefe B. nach der Wahl des Antragenden entweder zu 4 oder 3 1/2 Prozent jährlicher Zinsen auszufertigen.
Sanssouci, den 11. Juli 1845. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2597). * Stichworte: Schlesisches Kredit-Institut, Wertpapiere, Schlesien.