Wilfried Melchior Antiquariat

Ergänzung der Verordnung vom 25. März 1841. über die Befugnisse der Kreisstände in der Kur- und Neumark Brandenburg und dem Markgrafthum Niederlausitz, Ausgaben zu beschließen.

D. d. den 7. März 1845.

Berlin den 19. April 1845. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2557).
* Schlußparagraph: "...findet auch Anwendung auf die vormals zum Königreich Sachsen gehörig gewesenen Aemter Belzig, Dahme und Jüterbog und die Herrschaft Baruth. - Gemeint war damit der zur Ergänzung der Kreisordnung veröffentlichte Text, laut dem diese berechtigt sind, Ausgaben zu beschließen für gemeinnützige Einrichtungen und Anlagen, sowie zur Beseitigung "bedrohenden Nothstandes", über Kreisbeamtenpersonal und Zuschüsse, die Vorlage musste innerhalb genannter Wochenfrist den Mitglieder des Kreistags vorliegen usw.

Bestellnummer: 151375

Preis:

10,00 EUR

inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten