Allerhöchste Kabinetsorder vom 8. Januar 1844., betreffend die Aufhebung des Erbrechts derjenigen Zuchthäuser und Korrektionsanstalten auf den Nachlaß der in denselben verstorbenen Sträflinge oder Korrigenden, welche für Rechnung der Staatskasse verwaltet und unterhalten werden.
Berlin, den 8. Januar 1844. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 2425).