Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Ermächtigung des Kredit-Instituts für Schlesien, die ferner zu bewilligenden Pfandbriefe B. zu 3 1/2 Prozent jährlicher Zinsen auszufertigen, die jährliche Amortisation derselben jedoch auf 1 1/4 Prozent zu erhöhen.
Vom 31. März 1843.
Berlin den 8. Juni 1843. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 2352). * Stichworte: Schlesisches Kredit-Institut, Wertpapiere, Schlesien.