Berlin den 25. Februar 1843. 3 Blatt mit sechs Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2324).
* Zensur der Presse in Preußen: Eine Zusammenstellung aus den Verordnungen von 1819 und 1824 als allgemeine Übersicht in 5 Punkten mit der Überschrift "Censur-Instruktion". ("Durch die Censur soll...der Druck solcher Schriften verhindert werden, welche mit den Hauptgrundsäten der Religion im Allgemeinen und des christlichen Glaubens insbesondere im Widerspruch stehen, also....[...]...oder endlich Religionswahrheiten auf fanatische Weise in die Politik hinüberziehen und dadurch Verwirrung der Begriffe verbreiten"), "Moral und gute Sitten", "innere und äußere Sicherheit" sind weitere Abschnitte.
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