Berlin, den 14. Juni 1841. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 2161-2162).
* Für die "Aichung der Schiffe" von Dezimeter zu Dezimeter die Errechnung des Schiffsraum für die Ladungs-Einsenkung ("stereometrische Vermessung"), auch die Eichung für die Nebenflüsse galt gleichermaßen. Waren auf dem Verdeck zu lagern, war verboten. - Stichworte: Binnenschiffahrt, Rheinhafen, Rhein-Zollamt. Überladung.
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