Berlin 1840. 3 Blatt (S. 89-93, komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 2079).
* Weser-Schiffahrtsakte * Statuten für die Weserschiffahrt, entsprechend einer nach dem 54. Paragraph der Akte von 1823 einzuberufenden Revisions-Kommission war diese in Nenndorf zusammengetreten. Aktualisiert wurde "Das vorschriftsmäßige Niederlassen der Fährlinien", damit das Vorbeifahren der Schiffe ohne Zeitverlust erfolgen konnte, mit Einzelheiten wie Sonnenaufgang, Sonnenuntergang, Fähren quer im Strom stehen lassen. Desweiteren Einzelheiten des Warenverkehrs. "Die nächste Revisionskommission wird sich...zu Karlshafen versammeln".
Bestellnummer: 150833
15,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten