Allerhöchste Kabinetsorder vom 25sten September 1836., das Verfahren betreffend, welche zur Beförderung des Abschlusses der Vergleiche über die, den betreffenden Mühlenbesitzern in Preußen für die Aufhebung des Mahlzwanges im Wege der Gnade zu gewährenden Entschädigungsgelder etc. zu beobachten ist.
Berlin, den 25sten September 1836.
Berlin, den 27sten Dezember 1836. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1764).