Allerhöchste Kabinetsorder vom 4ten Juni 1836., wegen Aufhebung des fiskalischen Vorzugsrechts vor den entfernteren Seitenverwandten bei der Intestat-Erbfolge im Herzogthum Schlesien und in der Grafschaft Glatz.
Berlin, den 4ten Juni 1836. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1717).