Berlin, den 21sten Juli 1827. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1131).
* Verordnung zur Spurbreite (mit genannten Maßen) im Straßenverkehr für Kutschen, Postkutschen, Fracht [Spedition], Bauernwagen - sowie entsprechende Anweisung für die Stellmacher. Nennung von Ausnahmen bei bestimmte Dämme und Wege, wie auch der Übergangsfrist, samt Polizeibeamte (Gendarmerie) und Wegebeamten, sowie Ausnahmen.
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