Allerhöchste Kabinetsorder vom 5ten November 1827., die Ermäßigung des Porto für geschriebene über 16 Loth schwere Gegenstände bei deren Versendung mit den Fahr-, Kariol- und Botenposten, so wie die Herabsetzung des Scheingeldes für gewöhnliche Pakete, betreffend.
Berlin, den 5ten November 1827. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1108).