Allerhöchste Kabinetsorder vom 5ten Januar 1820.; betreffend die Bestimmung, welche Offizierpferde zur Vorspannleistung nicht verpflichtet seyn sollen.
Berlin, den 5ten Januar 1820. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 585).