Verordnung wegen der Zölle und Verbrauchsteuern, welche an der äußern Grenze des Königlich-Preußischen Gebiets von dem Verkehr des darin eingeschlossenen Theils der Fürstlich-Schwarzburg-Sondershausenschen souverainen Besitzungen erhoben werden.
Vom 25sten Oktober 1819.
Berlin, den 25sten Oktober 1819. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 574).