Wilfried Melchior Antiquariat

Verordnung, betreffend die Aufhebung des Abschosses und Abfahrtsgeldes in den deutschen Bundesstaaten.

Vom 11ten Mai 1819.

Berlin, den 11ten Mai 1819. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 541).
* Der Abschoss wurde in zwei Formen erhoben. Zum einen als Erbschaftsgeld, für Erbschaften und Schenkungen, die an Ausländer abgingen. Zum anderen als Abfahrtsgeld oder Abschied, für von Auswanderer ausgeführtes Vermögen (Wikip.). - Stichworte: Auswanderungsgeschichte, Abschied, Abzugsgeld, Steuer.

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