Erklärung wegen der zwischen der Königlich-Preußischen und der Herzoglich-Sachsen-Gotha- und Altenburgischen Regierung verabredeten Aufhebung der gegenseitigen Kosten-Vergütung in Kriminal-Untersuchungssachen.
Vom 8ten Mai 1819.
Berlin, den 8ten Mai 1819. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 540).