Allerhöchste Kabinetsorder vom 15ten Januar 1825., betreffend das den Polizeibehörden in den Rheinprovinzen obliegende Verfahren gegen die, öffentlicher Unzucht nachgehenden Weibspersonen.
Berlin, den 15ten Dezember 1825. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 913). * Gemeint sind Prostitution, Huren, Sittenpolizei.