Wilfried Melchior Antiquariat

Allerhöchster Erlaß vom 7. Juni 1856., betreffend die Aufhebung der in der Land-Feuerordnung für das platte Land in Vor- und Hinterpommern vom 24. Mai 1756. getroffenen Bestimmungen hinsichts der Anlage vom Schmieden durch polizeiliche Bestimmugen.

Charlottenburg, den 7. Juni 1856. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 4497).
* Für das Schmiede-Handwerk in Pommern wurde die Landfeuerordnung von 1756 (!) genau 100 Jahre später im Bereich der "Anlage von Schmieden" bei den ländlichen Schmieden aufgehoben und usw.

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