Allerhöchste Kabinetsorder vom 11ten Januar 1835., betreffend das Verfahren bei Löschung solcher Rittergüter, welche die Ritterguts-Eigenschaft auf Zerstückelung oder Verminderung der Substanz verloren haben, in den Ritterguts-Martrikeln.
Berlin, 11ten Januar 1835. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1578).