Berlin, den 11ten Juli 1829. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1203).
* Genehmigung, daß auf den Konventen "hinfüro drei Abgeordnete des Standes der Landgemeinden zugelassen werden" und bestimmt, daß "einschließlich der Domainen-Dörfer, in drei Bezirke einzutheilen sind...", über Ortswähler hierzu, Schulze oder Dorfrichter.
Bestellnummer: 149378
10,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten