Berlin, den 23sten Juli 1833. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1453).
* Über Fundmunition in Preußen, dessen Aufsammeln an den Schießplätzen oder in deren Umgebung belohnt wurde, der Ankauf und Behalt jedoch strafbar war.
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