Verordnung, die Regulirung der während der Westphälischen Zwischen-Regierung entstandenen Verhältnisse zwischen den Dominien und Gemeinen in den zur Provinz Sachsen gehörigen, ehemals Westphälischen Landestheilen betreffend.
Vom 31sten März 1833.
Berlin, den 31sten März 1833. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1434).