Verordnung, die Einführung des Allgemeinen Landrechts in Beziehung auf die Verwaltungsangelegenheiten der Landgemeinen in den zum Verwaltungs-Verbande der Provinz Sachsen gehörigen, der Westphälischen Zwischen-Regierung unterworfen gewesenen Landestheilen betreffend.
Vom 31sten März 1833.
Berlin, den 31sten März 1833. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1433).