Berlin, den 13ten Mai 1833. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1432).
* Bezüglich Brauerei und Brennerei wurde das bis dahin geltende Recht des Getränke-Konsumtionszwangs und der Schankgerechtigkeit aufgehoben und über die "Anlage neuer Brauerein und Brennereien auf ländlichen Grundstücken", wie auch "Neue Schankstätten auf dem Lande" neu befunden.
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