Berlin, den 20sten Mai 1833. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1425). - Etwas Stockflecken.
* "Die verbrecherischen Vorgänge zu Frankfurt am Main haben außer Zweifel gesetzt, daß eine ruhestörende Faktion [sic] auf die Unerfahrenheit der studirenden Jugend verderblich einwirkt... [...] ...In Ansehung der Universitäten zu Erlangen, Heidelberg und Würzburg soll, da die Theilnahme einzelner Studenten derselben an dem frevelhaften Anschlage auf Frankfurt bereits ermittelt ist, das Verbot unbedingt in Kraft treten...".
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