Nachträgliche Erklärung in Betreff der zwischen der Königlich-Preußischen und der Fürstlich-Waldeckschen Regierung im Jahre 1822. verabredeten Maaßregeln zur Verhütung der Forstfrevel in den Grenzwaldungen.
Vom 12ten März 1831.
Berlin, den 12ten März 1831. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1285).